Aktuelles: FFP2-Maskenpflicht

In unserer Praxis gilt die FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet, dass Sie als Patient*in, Begleitpersonen oder Besucher*innen beim Betreten der Praxis und während des Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen müssen.

Diese Regelungen gelten mit Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Mitwirken.